Zutrittskontrollsysteme


Der ungehinderte Zutritt in Gebäuden durch fremde Personen stellt ein erhebliches Risiko sowohl in gewerblichen als auch in öffentlichen Einrichtungen sowie in Behörden dar.

Die Festlegung der Zutritts-Berechtigungen ist somit eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept.

Schlagwörter wie steigende Kriminalitätsbelastung, Terrorismus, Sabotage, Wirtschaftsspionage, Brandstiftung, Vandalismus und Diebstahl untermauem die Notwendigkeit einer wirksamen Zutrittskontrolle.
Der wichtigste Vorteil einer Zutrittskontrolle ist die Regelung des Personenflusses nach folgenden Gesichtspunkten:

Wer:
Nur ein ausgewählter Personenkreis erhält den gewünschten Zutritt, z.B. mittels Codekarte oder eines
berührungslosen Lesers.

Wie:
Diesem Personenkreis wird eine persönliche Berechtigung zugewiesen, mit der nur der Berechtigte selbst Zutritt erhält.

Wann:
Die Berechtigung zum Zutritt kann zeitlich vorgegeben werden, z.B. nur werktags oder nur zu den üblichen Geschäftszeiten.

Wo:
Die Berechtigung des Zutritts muss nicht für das komplette Gebäude gelten, sondern kann auch einzelne Bereiche oder sogar nur auf einzelne Türen beschränkt sein.
(z. B. Lager, EDV-Abteilung, Tresor)

Wir beraten Sie gern bei der individuellen Planung Ihres Zutrittskontrollsystmes.